Informationen für Schulleitungen zum Schuljahr 2023/2024

Zum Start des Schuljahres 2023/2024 haben wir eine Neuerung bezüglich der Abwicklung von Lehrerleihgeräten eingeführt. Ab sofort ist es damit nun nicht mehr erforderlich, dass das Endgerät durch die Schulleitung beauftragt wird. Stattdessen obliegt es nun den einzelnen Lehrkräften, diesen Prozess eigenständig zu starten. Dies geschieht über das von uns bereitgestellte digitale Antragsverfahren unter Lehrerendgeräte Geräteanforderung (edulu.de).

Sobald die Anfrage einer Lehrkraft eingereicht wird, erhalten Sie automatisch eine Mitteilung über diesen Vorgang. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, die Anfrage digital zu genehmigen. Nach Ihrer Freigabe wird das entsprechende Lehrerleihgerät zur Ausgabe vorbereitet, und der/die Entleiher*in erhält umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail. Dieser Schritt markiert auch den Abschied von unserem bisherigen Leihvertrag, da sämtliche Vertragsangelegenheiten fortan digital verwaltet werden.

Unmittelbar nach der Ausgabe des Lehrerleihgeräts erhält sowohl die Lehrkraft als auch die Schule eine Kopie des unterzeichneten Leihvertrags per E-Mail.

Wir bitten dringend um die Benennung der Ansprechpartner seitens der Schulleitung. Die genannten Personen werden mit der Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten rund um die Lehrerleihgeräte betraut sein. Senden Sie uns bitte eine E-Mail an Support@edulu.de mit dem Betreff „Ansprechpartner LL Geräte“ und nennen uns die gewünschten Ansprechpartner.

Alternativ nutzen Sie diesen Link: Rückmeldung senden

Wir bitten um eine zeitnahe Benennung der entsprechenden Ansprechpartner, damit wir das Antragsformular für Ihre Schule freischalten können.

Sollten Sie Fragen haben, finden Sie in unserer aktualisierten Wissensdatenbank zum Thema Lehrerleihgeräte unter https://lehrerendgeraete.edulu.de/ weitere Informationen.